„Krieg darf kein Mittel der Politik sein! Alle Konflikte zwischen den Staaten müssen auf dem Wege der Verhandlung gelöst werden. Dies muss die Leitschnur deutscher Außenpolitik sein. Darin liegt die gewachsene Verantwortung Deutschlands.“
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„ver.di setzt sich dafür ein, dass das 2%-Ziel der NATO nicht umgesetzt wird und spricht sich gegen weitere Erhöhungen des Verteidigungshaushaltes aus.
ver.di hält die Vorstellung, dass Frieden und Sicherheit durch mehr und überlegenere Waffen gesichert werden könne, für grundlegend falsch. Deshalb engagiert sich ver.di in gesellschaftlichen Bündnissen für Abrüstung, wie dem Aufruf „Abrüsten statt aufrüsten“, und für
die Verhinderung von Rüstungsexporten, wie bei der Unterstützung der Initiative von Amnesty International und anderen für weltweite Waffenhandelsabkommen und Kontrollverträge.
Die Notwendigkeit der Abrüstung schließt auch die Abrüstung von Atomwaffen sowie aller anderen Massenvernichtungswaffen und die Ratifizierung und Beachtung des Vertrages zur
Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen – Atomwaffensperrvertrag – durch alle Staaten ein. Daher setzt sich ver.di dafür ein, dass die Bundesregierung den UNO-Vertrag über das Verbot von Atomwaffen unterzeichnet, wie das schon etwa 130 Staaten getan haben.
Die Kündigung des INF-Vertrages und das Auslaufen des New START-Vertrages machen jedoch deutlich, dass zusätzliche Schritte zur Abwendung der Gefahr eines Atomkrieges notwendig sind. ver.di unterstützt deshalb ausdrücklich die weltweite ICAN-Initiative zur Ächtung und zum Verbot aller Atomwaffen durch die UNO, der bereits 130 Staaten zugestimmt
haben. Auch die deutsche Bundesregierung muss das Verbot unterzeichnen und den Abzug der US-Atomwaffen, die immer noch in Deutschland lagern, veranlassen.
Militärische Aufrüstung und entsprechende Forschung, Entwicklung und Finanzierung erfolgt aber nicht nur in Bereichen, die explizit als solche ausgewiesen werden, sondern auch in Feldern sogenannter „Dual-Use- Güter“, die sowohl für militärische als auch für zivile Zwecke eingesetzt werden können. Auch damit muss sich Rüstungskontrolle befassen.
Damit öffentliche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und ihre Institute nicht einem Zwang ausgesetzt sind, auch militärisch verwendbare Technologien zu entwickeln, setzt
ver.di sich dafür ein, dass sie ausreichend mit öffentlichen Geldern ausgestattet werden, so dass sie nicht auf Drittmittel angewiesen sind. Sie müssen insbesondere das Recht und die
Möglichkeit haben, Drittmittelforschung, die der Rüstung dient, ablehnen zu können. Dazu gehört auch die institutionelle Verankerung einer Friedensbindung, wonach Forschung und
Lehre auf ausschließlich friedliche und zivile Zwecke zu beschränken sind (Zivilklausel).“
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Zitate aus dem Beschluss des 5. ver.di-Bundeskongress (27. September 2019). Das ganze Dokument finden Sie HIER.
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