Wissenschaftsfreiheit bleibt – auch in Bayern! Verfassungsgericht stoppt Zwang zur Bundeswehr-Kooperation an Hochschulen

Wissenschaftsfreiheit verteidigen

Popularklage gegen das Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern

„Das Urteil ist ein wichtiger Schritt gegen die zunehmende Militarisierung von Bildung und Wissenschaft. Hochschulen müssen selbst entscheiden können, ob und in welchem Umfang sie Kooperationen eingehen – staatlicher Zwang dazu ist mit der Freiheit von Forschung und Lehre und der Friedenspflicht in der Bayerischen Verfassung unvereinbar.“ (Maria R. Feckl, Sprecherin der DFG-VK Bayern)

Popularklage gegen das Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern

Zivilklausel 2

Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 3. März 2026 – ein Teilerfolg

Mit dem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 3. März 2026 hat die DFG-VK Bayern gemeinsam mit der GEW Bayern einen wichtigen Erfolg erzielt. Zwar wurde der Popularklage nur teilweise stattgegeben. In einem zentralen Punkt war sie jedoch erfolgreich: Die gesetzliche Verpflichtung der Hochschulen zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr wurde für verfassungswidrig erklärt. Damit wurde der gravierendste Eingriff des Gesetzes zurückgewiesen und ein wichtiges Signal für Wissenschaftsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit gesetzt. Dieser Erfolg wäre ohne das Engagement vieler Unterstützer:innen nicht möglich gewesen. Rund 200 Menschen aus Wissenschaft, Bildung, Gewerkschaften, Friedensbewegung und Zivilgesellschaft haben diese Klage gemeinsam getragen.

Für eine Welt, in der Menschen ohne Zwang, Gewalt und Krieg leben können.

„Wir bedauern, dass das Gericht die Verpflichtung der Schulen zu Auftritten von Jugendoffizier*innen der Bundeswehr weiterhin zulässt. Insgesamt stellt die Entscheidung jedoch einen großen Erfolg dar, weil sie die Wissenschaftsfreiheit stärkt und Hochschulen nicht gesetzlich zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr verpflichtet werden dürfen.“ (Martina BorgendaleLandesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern)

Was bleibt offen?

Nicht beanstandet wurden die Regelungen zu Jugendoffizierinnen und Jugendoffizieren der Bundeswehr an Schulen sowie deren Beteiligung an Maßnahmen der Berufsorientierung. Ebenso blieb das Verbot von Zivilklauseln bestehen. Das Gericht hat diese Regelungen zwar für verfassungsgemäß erklärt. Die damit verbundenen gesellschaftlichen und bildungspolitischen Fragen sind damit jedoch keineswegs erledigt.

Vielmehr beginnt nun eine neue Phase der Auseinandersetzung

Die Erfahrungen der vergangenen Monate haben gezeigt, dass weit über die konkrete Klage hinaus ein großes Interesse besteht, Fragen von Wissenschaftsfreiheit, Bildung, Demokratie und Friedenspolitik gemeinsam weiterzudenken. Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stellt sich die Frage, wie die Freiheit ziviler Forschung künftig praktisch gesichert und weiterentwickelt werden kann. Für Studierende stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten demokratischer Mitbestimmung an Hochschulen bestehen, wenn über Kooperationen mit militärischen Einrichtungen entschieden wird. Für Lehrerinnen und Lehrer, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler bleibt die Herausforderung bestehen, eine politische Bildung zu gewährleisten, die unterschiedliche Perspektiven sichtbar macht und kritisches Denken fördert.

„Zahlreiche Wissenschaftler*innen und wissenschaftliche Einrichtungen können aufatmen: ihnen kann auch in Zukunft Wissenschaftsminister Blume nicht einfach diktieren, woran und für wen sie zu forschen haben. Blume diffamierte die Verteidiger*innen der Wissenschaftsfreiheit als ‚naive Moral-Pazifisten’. Die Entscheidung des Gerichts entlarvt nun aber seine Politik und die der Staatsregierung als reinen Populismus auf Kosten der Integrität der bayerischen Verfassung.“ (Eduard Meusel, Sprecher der Fachgruppe Hochschule und Forschung der GEW Bayern)

Wie es weitergehen kann

Denkbar sind dabei sehr unterschiedliche Ansätze:

• wissenschaftliche Stellungnahmen und Selbstverpflichtungen für zivile Forschung
• Diskussionen und Beschlüsse in akademischen Gremien
• Initiativen von Studierendenvertretungen
• Aktivitäten von Eltern- und Lehrervertretungen
• die Dokumentation und kritische Begleitung von Bundeswehrveranstaltungen an Schulen
• die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern, die ihre Rechte auf ausgewogene politische Bildung wahrnehmen möchten

Fazit

Ebenso stellt sich die Frage, wie Wissenschaft, Bildung, Kultur, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft künftig stärker miteinander ins Gespräch kommen können, wenn es um Frieden, Demokratie und gesellschaftliche Verantwortung geht. Dabei geht es nicht allein um einzelne Regelungen eines Gesetzes. Die Diskussion berührt grundlegende Fragen unserer Zeit: das Verhältnis von Bildung und Militär, die Rolle von Wissenschaft in einer demokratischen Gesellschaft, die Bedeutung des Völkerrechts, die Freiheit von Forschung und Lehre sowie die Frage, wie Frieden, Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt künftig gestärkt werden können.

Wer hat Kontakte oder Ideen?

In den vergangenen Monaten ist im Rahmen unseres Bündnisses ein bemerkenswertes Netzwerk entstanden. Viele von Ihnen haben deutlich gemacht, dass sie den Austausch über diese Fragen auch nach Abschluss des Verfahrens fortsetzen möchten. Dies erscheint uns sinnvoll und notwendig.

Zivilklausel für bayerische Universitäten

Schreibt uns, wenn ihr Ideen für weiteres Engagement in Schulen oder Kontakte zu Hochschulen und Universitäten habt.

E-Mail an: maria.feckl@dfg-vk.de

Passend dazu

die Meldung der GEW Bayern

Popularklage gegen das Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern

Verfassungsgericht stoppt Zwang zur Bundeswehr-Kooperation an Hochschulen

Bündnis von 200 Kläger*innen erzielt vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof großen Teilerfolg – Wissenschaftsfreiheit und Rechtsstaatsprinzip gestärkt.

Ein breites Bündnis aus 200 Kläger*innen hat vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof einen bedeutenden Teilerfolg erzielt. Das Gericht erklärte einen zentralen Passus des Gesetzes zur Förderung der Bundeswehr in Bayern für verfassungswidrig. Damit wurde der gesetzliche Versuch gestoppt, Hochschulen zur Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Bundeswehr zu verpflichten – ein Eingriff, der nach Auffassung des Gerichts gegen die Wissenschaftsfreiheit sowie gegen grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien verstößt.

Der beanstandete Passus steht im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG), Art. 6 Abs. 8 Satz 2, eingefügt durch das Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern vom 23. Juli 2024:
„Sie (die Hochschulen, Ergänzung Verf.) haben mit ihnen (der Bundeswehr, Ergänzung Verf.) zusammenzuarbeiten, wenn und soweit das Staatsministerium auf Antrag der Bundeswehr feststellt, dass dies im Interesse der nationalen Sicherheit erforderlich ist.“
Nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofs verstößt diese Verpflichtung gegen grundlegende verfassungsrechtliche Prinzipien, insbesondere gegen das Rechtsstaatsprinzip sowie gegen die Wissenschaftsfreiheit.

Aus Sicht des Kläger*innenbündnisses wurde damit der gravierendste Eingriff des Gesetzes in die Autonomie der Hochschulen erfolgreich angegriffen. Durch die gesetzliche Verpflichtung wäre den Hochschulen eine Zusammenarbeit mit der Bundeswehr faktisch vorgeschrieben worden.
Darüber hinaus wurde im Verfahren deutlich, dass der Freistaat Bayern mit dieser Regelung auch seine Zuständigkeiten überschritten hatte. Fragen der Organisation und Aufgaben der Bundeswehr liegen grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Bundes. Der Versuch, über ein Landesgesetz verbindliche Vorgaben zur Zusammenarbeit von Hochschulen mit der Bundeswehr zu schaffen, berührt daher auch das Rechtsstaatsprinzip, das eine klare Einhaltung der Kompetenzordnung verlangt.

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